Verbesserungen bei der BVG zum Fahrplanwechsel
Die BVG hat zum Jahresende einige Verbesserungen zum Fahrplanwechsel am vergangenen Wochenende vorgenommen: Durch verlängerte Betriebszeiten, eine höhere Taktfolge und vereinzelt auch neue Linienführungen wurde das Angebot weiter verbessert. Auch einige Haltestellen haben zur besseren Orientierung neue Namen bekommen.
In meinem Wahlkreis wurde zum 15. Dezember die Linienführung des Bus 248 geändert: Er fährt jetzt vom Südkreuz bis zum U- und S-Bahn-Bahnhof Warschauer Straße und nicht mehr bis zum Ostbahnhof. Es gibt auf der Linie vier neue Haltestellen: Littenstraße (in der Grunerstraße zwischen Littenstraße und den Bahnbrücken), East Side Gallery, in der Tamara-Danz-Straße und eben am S+U Warschauer Straße. Vom Ostbahnhof verkehrt die Linie über die Mühlenstraße entlang der East-Side Gallery über die Tamara-Danz-Straße zum Bahnhof Warschauer Straße. Die Taktzeiten werden beibehalten.
Auch bei der U-Bahn und der Tram gibt es Verbesserungen für Friedrichshain: U1 und U5 fahren am späten Abend jetzt auch bis 00:30 Uhr im 10-Minuten-Takt. Die M10 fährt jetzt zwischen U-Bhf. Eberswalder Str. und S+U Bhf. Warschauer Str. im 5-Minuten-Takt bis ca. 21.00 Uhr (Mo–Do), in den Nächten Fr/Sa, Sa/So sogar bis ca. 0.00 Uhr, in der Gegenrichtung bis ca. 0.30 Uhr. Und die Tram 21 verkehrt jetzt an allen Tagen bis ca. 0.00 Uhr.
Diese Änderungen, insbesondere die Ausweitung der Fahrzeiten und Taktfolgen, sind Teil des mit dem Senat verabredeten Mehrleistungspakets: Seit April 2014 wurden bereits Verbesserungen auf insgesamt 39 Bus-, Straßenbahn-, und U-Bahnlinien umgesetzt. Die Koalition von SPD und CDU hatte dafür bei den vergangenen Haushaltsberatungen 17,5 Millionen Euro mehr pro Jahr zur Verfügung gestellt. Hinzu kommen weitere vier Millionen Euro für 2014 und 7,5 Millionen Euro für 2015 für die Bestellung zusätzlicher Verkehrsleistungen – etwa mehr Fahrten auf besonders stark nachgefragten Tram- und Bus-Linien. Insgesamt erhält die BVG damit mit rund 300 Millionen Euro pro Jahr, die Hälfte des Geldes ist zweckgebunden für den Erhalt und die Modernisierung der Infrastruktur.